Was bedeutet die Solarpflicht?

Mit dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wurde sie angekündigt – die Solardachpflicht. Der Ausbau regenerativer Energien bildet einen zentralen Punkt im neuen Koalitionsvertrag. Das Ziel: Bis 2030 soll 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Außerdem sollen klimaneutrale Energiequellen 50 Prozent des Wärmebedarfs abdecken. Damit einher geht der Anspruch, dass mehr Dachflächen zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden. Die Schlussfolgerung ist die Einführung einer Solarpflicht, die jedoch einige Fragen aufwirft:

  • Für wen gilt die Solardachpflicht?
  • Wo gilt sie?
  • Welche Gebäude- und Dachtypen sind betroffen?
  • Ab wann gilt die Pflicht?

Aktuell herrscht noch Unsicherheit, wo Handlungsbedarf besteht und wie die Pflicht zu erfüllen ist. Obendrein unterscheiden sich die Anforderungen je Bundesland. Es braucht also einen Überblick.

Solardachpflicht 2022

Wer muss sich jetzt mit Solar am Dach beschäftigen?

Die Strompreise werden erstmal nicht sinken. Das ist sicher! Im Gegenteil: Die Prognose geht sogar in die andere Richtung. Obendrein steigen auch noch der Strombedarf und somit die Notwendigkeit alternativer Energiequellen – also der Bedarf an erneuerbaren Energien. Eine direkte Stromerzeugung vor Ort ist ein entscheidender Weg dorthin. Die Solarpflicht ist demnach eine logische Zielsetzung, wenn auch eine ambitionierte. Und dennoch: Es braucht den Ausbau regenerativer Energieerzeugung.

Der erste Schritt ist eine Anpassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG). In diesem ist die Solarpflicht verankert. Damit eine Umsetzung schneller von statten geht, sollen außerdem Marktbarrieren abgebaut und bürokratische Prozesse beschleunigt  werden. Dem Wandel hin zum Solardach kommt außerdem zugute, dass die steigenden Energiepreise immer mehr Anreiz bieten, die Installation einer Solaranlage anzugehen. Werden dann auch noch Beantragungs- und Genehmigungsprozesse vereinfacht sowie die Anschaffung durch Förderungen attraktiver, könnte die Pflicht zum Solardach immer mehr auf Zuspruch stoßen.

Aber: Noch gibt es keine Solarpflicht – zumindest nicht auf Bundesebene.

Sie ist aber in Planung, insbesondere für Neubauten im Gewerbe. Hier soll es Pflicht werden eine Solaranlage auf dem Dach zu integrieren. Privatverbraucher:innen sind zunächst einmal nicht verpflichtet. Es sei denn, es handelt sich um Bauobjekte in Baden-Württemberg. Auch andere Bundesländer haben die Solardachpflicht eingeführt, aber in unterschiedlichen Ausführungen.

Wer wann wo bei welchen Gebäudetypen eine Solaranlage installieren muss, zeigt der folgende Überblick zu den Vorgaben der einzelnen Bundesländer.

Baden-Württemberg

  • Auf sämtlichen gewerblichen Neubauten ist eine Installation von Photovoltaikanlagen seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend.
  • Für Wohngebäude, die neu gebaut werden, gilt die Solarpflicht ab dem 1. Mai 2022.
  • Bei Dachsanierungen wird ab dem 1. Januar 2023 die Integration einer PV-Anlage (für Privat und Gewerbe) zur Pflicht.

Bayern

  • In Bayern wird noch an der Solarpflicht gearbeitet: Sie steht schon länger zu Diskussion, aber es kam bisher noch zu keinem Gesetzesentwurf.

Berlin

  • Hier gilt erst am 1. Januar 2023 eine Solarpflicht bei Neubauten oder Sanierungen von privaten Eigentümer:innen.
  • Die Solaranlage kann an Dach oder Fassade sowie auch als Solarthermie-Anlage installiert werden.

Bremen

  • Ab 2023 soll auch in Bremen eine Solarpflicht für alle Neubauten (Gewerbe und Privat) bestehen.
  • Die Pflicht besteht auch für Bestandsgebäude mit umfassender Dachsanierung.

Hamburg

  • Ebenfalls erst ab dem 1. Januar 2023 besteht in Hamburg eine PV-Anlagen-Pflicht.
  • Für Bestandsgebäude mit vollständiger Erneuerung der Dachhaut greift die Pflicht ab 2025.

Niedersachsen

  • Bei Neubauten ab 75qm Dachfläche mit überwiegend gewerblicher Nutzung besteht eine Solardachpflicht. Dabei müssen mindestens 50 Prozent mit PV-Anlagen bedeckt sein.
  • Bei allen neu gebauten Häusern ist zudem sicherzustellen, dass Solaranlagen nachgerüstet werden können.

Nordrhein-Westfalen

  • Bei Neubauten ab 75qm Dachfläche mit überwiegend gewerblicher Nutzung besteht eine Solardachpflicht. Dabei müssen mindestens 50 Prozent mit PV-Anlagen bedeckt sein.
  • Bei allen neu gebauten Häusern ist zudem sicherzustellen, dass Solaranlagen nachgerüstet werden können.

Rheinland-Pfalz

  • Hier greift ab 2023 eine Solarpflicht. Demnach müssen gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
  • Neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen sind ebenfalls mit Solarmodulen auszustatten (60 Prozent der dabei geeigneten Dachflächen).
  • Alternativ zur PV-Anlage ist auch die Installation einer solarthermischen Anlage möglich.

Sachsen

  • 2021 wurde im Rahmen des neuen sächsischen Energie- und Klimaprogramms eine Überprüfung angestoßen, ob Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder offenen Parkplätzen installiert werden können.

Schleswig-Holstein

  • Seit 1. Januar 2022 besteht die Pflicht, eine PV-Anlage auf geeigneten Dachflächen von Nicht-Wohngebäuden zu installieren, sofern mehr als 10 Prozent der Fläche renoviert werden oder es sich um einen Neubau handelt.
  • Ebenso ist die Installation bei überdachten Parkflächen mit mehr als 100 Stellplätzen verpflichtend.

In den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind bisher keine Informationen zur Solarpflicht bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass auch hier früher oder später Vorgaben folgen. 

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Architekt OMA – Ellen van Loon; Rem Koolhaas; Carol Patterson; Gary Owen; Allies und Morrison; Ryder Architecture
Verwendetes Produkt BEMO Stehfalz
Material Aluminium
Oberfläche PVDF3
Farbe RAL 9003
Fläche ca. 4.000 m²

Koblenz Handwerkskammer Mensa

Architekt BHP Architekten
Verwendetes Produkt BEMO-BOND INVISIO, TEKOFIX-A++
Material BEMO-BOND Verbundplatte
Oberfläche glatt
Farbe Moos Green, Pure White, Smoke Silver
Fläche 220 m² (Green) + 250 m² (White) + 170 m² (Silver)

Die Installation:

Was ist bei der Anbringung von Solaranlagen zu beachten?

In mehreren Bundesländern stehen also schon jetzt Gewerbetreibende vor der Frage, wie sie die Solardachpflicht umsetzen können. Oftmals stehen Bauherren und Bauherrinnen vor vollendeten Tatsachen und sind überfragt, was zu beachten ist und wie die Solarmodule sinnvoll in die individuelle Gebäudeplanung integriert werden können. Die Experten und Expertinnen von BEMO sind darauf spezialisiert, metallische Gebäudehüllen mit Solar auszustatten und stehen beratend sowie auch umsetzend zur Seite, um die Solarpflicht adäquat erfüllen zu können und dabei noch das höchste Maß an Effizienz und Energieersparnis zu erreichen.

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Zentrale Fragen zum Thema Solardachpflicht beantworten wir Ihnen hier. Bei spezifischen Fragen stehen wir Ihnen aber auch beratend zur Seite.

Muss die Anlage aufs Dach?
Viele sind in der Annahme, dass eine Solaranlage – also Photovoltaik- oder Solarthermieanlage – im Idealfall auf der Südseite eines Daches angebracht ist. Das ist so nicht richtig! Auch auf Dächern mit Ausrichtung nach Osten oder Westen ist eine Solaranlage sinnvoll (wenn nicht sogar sinnvoller). Vielmehr noch kann die Anlage auch an der Fassade angebracht werden. Die Installationsmöglichkeiten sind vielfältig. Fällt die Wahl aufs Dach, haben wir auch hier gute Nachrichten: Nahezu alle BEMO- Dächer eignen sich zur Anbringung von Solarmodulen.

Die Anlage muss also nicht zwangsläufig auf das Dach des Gebäudes angebracht werden, sondern lediglich auf eine Außenfläche – in der direkten Umgebung oder ansonsten auch an der Gebäudefassade. Bauherren und Bauherrinnen haben diesbezüglich viele Möglichkeiten und sind relativ frei in der Planung der Solarinstallation.

Eine Anregung für Sie:  Es kann auch lukrativ sein eine Dachfläche zu verpachten, sodass Dritte die Solaranlage installieren und betreiben können.

Welche Gebäude- und Dachtypen sind von der Solarpflicht betroffen?
Bei Neubau folgender Gebäudetypen ist je nach Bundesland die Installation einer Solaranlage notwendig:

  • Bürogebäude
  • Lagerhallen
  • Industriegebäude
  • Gewerbegebäude
  • Parkhäuser
  • Parkplätze ab 35 Stellplätzen (mehr unter § 8 b)
  • Logistikgebäude
  • Produktionsgebäude
  • Fabrikhallen

Photovoltaik oder Solarthermie – was gibt die Solarpflicht vor?
Sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie nutzen Sonnenenergie und wandeln diese um – allerdings die Solarthermie in Wärme für Brauchwasser und Heizung und Photovoltaik in elektrischen Strom. Darin liegt der erste Unterschied zwischen beiden Systemen und die Entscheidung fällt entsprechend für das eine oder andere. Für eine effektive Nutzung der Anlagen ist eine gewisse Ausrichtung und Flächengröße gefragt. Dabei benötigt die Solarthermie zumeist eine größere Fläche. Welches System eingesetzt wird, hängt aber letztlich vom Bedarf der Verbraucher:innen ab.

  • Solarthermie: Zwei unterschiedliche Kollektoren (Flachkollektoren und Röhrenkollektoren) sorgen dafür, dass die Trägerflüssigkeit die gewonnene Wärmeenergie zum Wärmespeicher transportiert. Die Größe der Systemfläche ist abhängig von der Verbraucherzahl. Sofern die Solarthermieanlage auch die Heizung unterstützen soll, ist ein Verhältnis von 1m² Anlagenfläche zu 10m² beheizter Wohnfläche anzustreben. In Sachen Warmwasserunterstützung ist eine Anlagenfläche von 1 bis 1,5m² pro Verbraucher:in einzuplanen. Die Kosten liegen bei 3.000 bis 12.000 Euro. Stattliche Förderungen für Solartechnik senken die Kosten jedoch spürbar (z.B. BAFA-Zuschuss von bis zu 30 Prozent).
  • Photovoltaik: Die Energie liegt zunächst als Gleichstrom vor und wird dann in Wechselstrom umgewandelt und kann als solcher für die Eigenversorgung genutzt werden. Für eine effiziente Nutzung des Stroms sollte ein Stromspeicher zum Einsatz kommen. So wird die Lücke zwischen Gewinnung und Bedarf geschlossen.

Eine gut ausgebaute Solarthermie kann Heizkosten bis zu 30 Prozent senken. Aber auch Photovoltaik hat seine Vorteile: Die Energieversorgung des Gebäudes funktioniert nahezu autark und gerade im Hinblick auf den Anstieg von Elektromobilität ist dies eine attraktive Lösung, Strom günstiger zu beziehen.

Bei der Solardachpflicht der einzelnen Bundesländer ist allerdings überwiegend von Photovoltaik die Rede. Es scheint aber auch ersatzweise der Einsatz von solarthermischen Anlagen gestattet zu sein. Hier ist jedoch zu hinterfragen, was tatsächlich sinnvoll ist und wie die großflächigen Dächer von Parkhäusern und Lagerhallen wirklich sinnvoll genutzt werden können. Hinsichtlich der Energiewende steht Strom noch mehr im Fokus.

Wie können Solarpflicht und Gründachpflicht zusammengebracht werden?
Beide Dachformen – Gründach und Solardach – schließen sich nicht gegenseitig aus und es gilt, beide Pflichten so gut es geht in Einklang zu bringen. Die Mischung aus Grün- und Solardach ist sogar problemlos umsetzbar. Der Ansatz: Besteht eine Gründachpflicht, so reduziert sich die Fläche der Mindestnutzung laut Solarpflicht um die Hälfte. Die Kombination mit einer grünen Dachfläche hat sogar Vorteile:

Im Sommer können sich die Module der PV-Anlage je nach Sonneneinstrahlung stark aufheizen. Dadurch erhöht sich auch der elektrische Widerstand, sodass die Anlagenleistung abnimmt. Ein Gründach heizt sich weniger auf und die Verdunstung hat einen kühlenden Effekt auf die Solarmodule. Abhängig von Standort, Sonneneinstrahlung, Pflegezustand und Art der Dachbegrünung kann das grüne Dach also die Leistungsfähigkeit der Solaranlage erhöhen.

Wie ein Kiesbelag kann die Dachbegrünung dank ihres Gewichts dabei unterstützen, die Solaranlage vor Sturmböen zu sichern. Eine gleichmäßige Verteilung der Substratschicht trägt außerdem dazu bei, Punktlasten zu schaffen, die ansonsten durch Betonplatten erforderlich wären. Dies entfällt somit und ein durchdingungsfreier Aufbau ist möglich.

Ein begrüntes Dach bietet idealen Lebensraum für Insekten und andere kleine Lebewesen. Durch die Solaranlage werden obendrein abwechslungsreiche Standortbedingungen geschaffen: Schattenplätze entstehen und andere Feuchtigkeitsverhältnisse sind gegeben. Die Artenvielfalt von Fauna und Flora wird dadurch gefördert.

Was bedeutet die Solardachpflicht für Bauherren und Bauherrinnen?
Durch die Solarpflicht ab 2022 ist zunächst mit höheren Kosten für Neubauten zu rechnen. Die Kosten für die Solaranlage können zwischen 10.000 bis 20.000 Euro liegen – abhängig von Größe der Anlage und der Batteriespeicher. Zudem ist in der Bauplanung die entsprechende Dachausgestaltung anzugehen, aber auch Platz für einen Stromspeicher einzukalkulieren, sofern ein Eigenverbrauch des Stroms vorgesehen ist. Die BEMO Experten und Expertinnen finden optimale Solardach-Lösungen für jegliche Bauvorhaben und kümmern sich um Planung und Umsetzung, damit der Ausbau regenerativer Energieanlagen auf Dach und Fassade effizient und sicher erfolgt sowie alle Anforderungen erfüllt. Kontaktieren Sie gerne direkt die richtigen Ansprechpartner:innen für Ihr Vorhaben!